Schulbüro

Frau Hatecke, Frau Oranienburg und Frau Karacsony
Frau Hatecke – Schulsekretärin
Tel.: 040 – 428 93 48-23
E-Fax: 040 – 4279 687 99
Mail: meike.hatecke@bsb.hamburg.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo 7.30 – 14.30
Mi 7.30 – 15.00
Do 7.30 – 14.30
Frau Oranienburg – Büroleitung
Tel.: 040 – 428 93 48-21
E-Fax: 040 – 4279 687 99
Mail: stephanie.oranienburg@bsb.hamburg.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do 8.00 bis 16.30 Uhr
Fr 8.00 bis 14.30 Uhr
Frau Karacsony – Schulsekretärin
Tel.: 040 – 428 93 48-29
E-Fax: 040 – 4279 687 99
Mail: viola.karacsony@bsb.hamburg.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Di 7.30-14.30
Mi 7.30- 14.30
Do 8.30- 14.30
Fr 7.30 – 13.00
Das Schulbüro ist geöffnet:
Montag
07:30 bis 10:00 Uhr
11:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:30 bis 10:00 Uhr
11:30 bis 14:00 Uhr
Mittwoch
07:30 bis 10:00 Uhr
11:30 bis 14:30 Uhr
Donnerstag
07:30 bis 10:00 Uhr
11:30 bis 12:15 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:30 bis 10:00 Uhr
11:30 bis 14:00 Uhr
Krankmeldungen
Wenn Sie Ihr Kind krankmelden müssen, so bitten wir dringend um eine Nachricht bis spätestens 9.00 Uhr per Telefon (der Anrufbeantworter wird verlässlich abgehört):
040 – 428 93 48-0 ODER 040 – 428 93 48-23 ODER 040 – 428 93 48-29
Andernfalls wird Ihr Kind zunächst als unentschuldigt fehlend in der Abwesenheitsliste geführt.
Schulunfallmeldungen
Während der Schulzeit sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Ihr Kind über die Landesunfallkasse versichert. Sollte einmal etwas passiert sein, was einen Besuch beim Arzt nötig macht, so möchten Sie wir bitten, die Unfallmeldung auszufüllen und im Büro abzugeben. Wir leiten sie weiter an die Landesunfallkasse und lassen Ihnen eine Kopie für Ihre Unterlagen zukommen.
Formular zur Meldung von schulischen Unfällen
Förderberechtigte
Förderberechtigte haben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Anspruch auf bestimmte Leistungen wie Übernahme der Kosten für Schulfahrten und Tagesausflüge, kostenlose Schulspeisung, Lernförderung und evtl. kostenlose Schülerbeförderung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.hamburg.de/Bildungspaket oder per Telefon unter der Rufnummer 040 428 820.
Sie helfen uns, wenn Sie uns unaufgefordert Ihren aktuellen Förderbescheid in Kopie zukommen lassen.
I. Klassenfahrten, Wandertage, Ausflüge und Exkursionen
Sollten Sie förderberechtigt sein, wird Ihnen die Schulfahrt Ihres Kindes bezahlt. Hierfür bekommen Sie im Schulbüro einen sog. SF-13-Schein. Dieser wird dann von Ihnen bzw. dem Lehrer / der Lehrerin, der/die mit Ihrem Kind auf Klassenfahrt geht, ausgefüllt und von der Schulleitung unterschrieben. Anschließend gehen Sie mit diesem Formular zu Ihrer betreuenden Stelle (z. B. zum Jobcenter).
Auch die Kosten für einen eintägigen Ausflug werden übernommen, auch hierfür gibt es ein spezielles Formular, den sog. SF-13a-Schein. Einziger Unterschied zur mehrtägigen Schulfahrt: da es sich hier meist um kleinere Beträge handelt, darf Ihr eigenes Konto für die Rückerstattung angegeben werden, wenn Sie den Betrag verauslagt haben. Die Lehrkraft bestätigt auf dem Formular, dass sie das Geld bereits erhalten hat.
II. Mittagessen
Sollten Sie förderberechtigt sein, kann Ihr Kind kostenlos am Mittagessen teilnehmen. Hierfür füllen Sie bitte den folgenden Antrag aus und geben ihn zusammen mit dem Nachweis Ihrer Förderberechtigung im Büro ab. Die nötigen Informationen rund um die Bestellung finden sich hier:
Informationen zu unserem Mittagessensbestellsystem
Schritt-für-Schritt-Anmeldung fürs Mittagessen
Formular zur Übernahme der Kosten fürs Mittagessen
Anmeldung am Gymnasium Farmsen
Für unsere neuen 5. Klassen gelten besondere Formulare, die Sie in der Anmeldewoche direkt vor Ort bekommen.
Wenn Sie Ihr Kind außerhalb der regulären Anmeldewoche an unserer Schule anmelden möchten, bitten wir um Kontakt mit der jeweiligen Abteilungsleitung der
- Unterstufe: Frau Rasmussen (Klassen 5 – 7)
- Mittelstufe: Herrn Möller (Klassen 8 – 10)
- Oberstufe: Herrn Neumann (Klassen 11 – 12)
Kontakt jeweils über das Büro per Telefon 040 – 428 9348 0 per Fax 040 – 428 9348 22 oder per Mail gymnasium-farmsen@bsb.hamburg.de. Natürlich benötigen wir bei einer Anmeldung auch Daten von Ihnen.
Vor allem unsere neuen Eltern bitten wir, sich die folgenden Downloads sorgfältig durchzulesen und zu beachten:
Einverständnis zur Verwendung Ihrer Daten und alles zum Umgang mit ihren Daten. | Download Einverständniserklärung |
Unsere Schulregeln (Haus- und Pausenordnung) | Download Schulregeln |
Nutzungsordnung für das Computernetzwerk. | Download Nutzungsordnung |
Pflichten und Vorgehensweisen bei Infektionskrankheiten. | Download Merkblatt Infektionsschutzgesetz |
Interventionskette zur Problemlösung | Download Interventionskette |
Wenn mein Kind krank ist. | Download Krankmeldungen |
Wie bestelle ich Mittagessen für mein Kind? | Download Essensbestellung |
Abmeldung vom Gymnasium Farmsen
Sollten Sie und Ihr Kind einen Schulwechsel planen, so ist es am besten, den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Ein Schulwechsel (vom Gymnasium zur Stadtteilschule) ist in Hamburg nur noch zu einem neuen Schuljahr möglich, hier ist eine Beratung durch die Klassenleitung bzw. durch die Abteilungsleitungen Unterstufe / Mittelstufe / Oberstufe unerlässlich.
Ein Schulwechsel vom Gymnasium auf ein anderes Gymnasium muss mit der Abteilungsleitung besprochen werden.
Die Schüler müssen bei Abmeldung ihre Schülerausweise im Büro abgeben.
Wiederholung einer Klassenstufe am Gymnasium Farmsen
Falls Sie die Wiederholung einer Klassenstufe für Ihr Kind in Erwägung ziehen, müssen Sie sich zur Beratung an die Klassenleitung und die jeweilige Abteilungsleitung wenden.
Antrag zur Wiederholung einer Klassenstufe
HVV – Karte
Schulbescheinigungen für den Kauf von Schülerfahrkarten erhalten Sie im Schulbüro.
Förderberechtigte haben unter folgenden Voraussetzungen Anrecht auf eine kostenlose HVV-Karte:
- Der Wohnort ist von der Schule mehr als 5,0 km (Unter- und Mittelstufe) bzw. 7,5 km (Oberstufe) entfernt (maßgeblich für die Berechnung ist der Schulwegroutenplaner der Behörde) UND
- keine andere näher liegende Schule hat einen entsprechenden Schulplatz frei (hierfür wird vom Schulbüro eine Anfrage an die entsprechenden Schulen gestellt) UND
- Sie haben Ihre Förderberechtigung im Schulbüro nachgewiesen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie mit folgendem Formular einen Antrag auf Bewilligung von Schülerfahrgeld stellen. Ob Sie nach oben angegebenen drei Punkten auch nach dem Ende des Schuljahres weiterhin Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben, muss jedes Schuljahr erneut geprüft werden.
Antrag auf Bewilligung von Schülerfahrgeld
Planung von Auslandsaufenthalten für Schüler
Wenn Sie und Ihr Kind einen Auslandsaufenthalt während der Schulzeit planen (in der Regel nach der 9. oder 10. Klasse), finden Sie im folgenden Downloadbereich weitere Informationen. Zudem stehen Herr Buhrz und Herr Winterberg als Ansprechpartner zur Verfügung.
Für den vorübergehenden Besuch einer Schule im Ausland ist ein Gespräch mit der zuständigen Abteilungsleitung zwingend notwendig. Fällt das Auslandsjahr in die 10. Klasse ist Herr Möller der richtige Ansprechpartner, fällt das Auslandsjahr in die 11. Klasse, wenden Sie sich an Herrn Neumann.
Grundsätzliches: Ein Schulbesuch im Ausland und das Abitur in 12 Jahren? | Download Infos Behörde |
Informationen vom GyFa zum Auslandsaufenthalt. | Download Infos GyFa |
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht. | Download Beurlaubungsantrag |
Antrag auf finanzielle Förderung. | Download Förderungsantrag |
Richtlinien und Grundsätze zur finanziellen Förderung im Ausland. | Download Förderungsrichtlinien |