Über eine rote Ampel sind sicherlich schon die Meisten von uns gegangen. Doch ob es sich dabei um ein sozial abweichendes Verhalten, eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt, wissen wohl die Wenigsten. Bei der oben genannten Ordnungswidrigkeit kommt man zwar mit einer Geldbuße von 5-10 Euro davon, jedoch kann es bei schwereren Straftaten unangenehmer werden.
Wie unser Rechtssystem in Deutschland Straftäter bestraft, wie hoch das Strafmaß ausfallen kann und wieso manche Menschen in unserer Gesellschaft überhaupt straffällig werden, das haben wir in vier separaten Modulen des Projektes „Durchblick“ des Hamburger Fürsorgevereins erfahren.
Durch Frau Bösand und Frau Lubner haben wir zunächst aus psychologischer und aus rechtlicher Sicht die Beweggründe eines Täters kennenlernen können. Dass Gewalttäter zu Rechtfertigungsstrategien neigen und Empathiedefizite aufweisen, spielt dabei eine tragende Rolle. Natürlich stellen negative Erfahrungen und der familiäre Hintergrund ebenfalls häufig auftretende Motive dar.
Aus einer ganz anderen Sichtweise konnten wir uns im zweiten Modul einem Tatbestand nähern. Ari wurde kurzerhand zum Richter, Jonas und ich zu zwei Staatsanwälten. Zwar waren dies „leider“ nur Rollen, jedoch konnten wir so unseren Kursraum für kurze Zeit in einen großen eindrucksvollen Gerichtssaal verwandeln und uns ganz auf die Reeperbahn konzentrieren. Dort fand nämlich die Tat statt, die uns in einer 45-seitigen Strafakte beschäftigte. Herr Franke, der das zweite Modul leitete, hatte sich diese zwar als ehemaliger Richter ausgedacht, jedoch sollte alles so realistisch wie möglich sein.
Kaum reden wir im zweiten Modul darüber, wie lange jemand für seine Tat einsitzt, schon geht es im dritten Modul darum, wann und unter welchen Voraussetzungen der Täter wieder vorzeitig entlassen werden kann. Wir haben durch Herrn Groth, der ebenfalls ehemaliger Richter ist, einen Einblick gewinnen können, wie Strafvollzug genau aussieht und z.B. die Frage geklärt, ob lebenslänglich auch wirklich bedeutet, dass man für den Rest seines Lebens hinter Gittern sitzt.
Für alle, die ihre Haftstrafe jedoch abgesessen haben, geht es vor allem um die Resozialisierung und das Leben nach der Haft. Um diese Themen ging es im vierten Modul auch bei uns. Frau Iblher und Herr Thiel konnten uns neben rechtlichen Fakten auch ein paar persönliche Anekdoten erzählen wie z.B. von einer Kartengruppe mit ehemaligen Häftlingen, die sich regelmäßig trifft.
Was wir erfahren haben: Nach diesen vier Modulen hat sich das Bewusstsein in Bezug auf das Begehen von Straftaten und auf die Beweggründe Täter geändert. Es gibt viele Gründe, warum jemand straffällig wird, aber auch gute Gründe, diese Person zu resozialisieren und ihr zu helfen. Jeder in unserer Gesellschaft sollte sich immer wieder vergegenwärtigen, wie viel Glück wir haben, in einem gut funktionierenden Rechtsstaat wie Deutschland zu leben.
Wir möchten uns an dieser Stelle beim Hamburger Fürsorgeverein für seine Arbeit und für die Durchführung der Module bedanken.
Finn Rieken, Profil Internationale Angelegenheiten, S3.